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Archiv 2017

Diese Geschäftsordnung trat am 08.01.2014 in Kraft. Zuletzt geändert am 14.07.2016.

(Aktuelle Geschäftsordnung am 14. 12. 2017 in Kraft.)

 

Geschäftsordnung für den Seniorenrat der Stadt Offenbach gültig bis 13.12.2017.

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Seniorenrates der Stadt Offenbach gibt sich der Seniorenrat folgende Geschäftsordnung:

§ 1 Aufgaben

Der Seniorenrat besteht aus 15 gewählten Mitgliedern. Der Seniorenrat arbeitet unabhängig, er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Seine Aufgaben und Rechte sind in § 5 der Satzung des Seniorenrates beschrieben. Weitere Aufgaben gibt sich der Seniorenrat selbst.

§ 2 Sitzungen

Die Sitzungen des Seniorenrates finden monatlich statt. Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen mindestens zehn Tage vor dem Sitzungstermin mit Angabe des Sitzungsortes, Datum, Uhrzeit und Tagesordnung.

Die Vorsitzende oder ihre Stellvertreter leiten die Sitzung und legen die Tagesordnung fest. Zu Beginn der Sitzung wird über die Tagesordnung abgestimmt, eine Änderung der Tagesordnung kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.

Der Seniorenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist über den Antrag erneut zu beraten und anschließend erneut abzustimmen. Bei nochmaliger Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Wunsch eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden.

Die Sitzungen des Seniorenrates sind öffentlich.

§ 3 Arbeitskreise

Der Seniorenrat bildet folgende Arbeitskreise:

Haupt, Finanzen, Beteiligungen

- Umwelt, Planen, Bauen

- Soziales

- Kultur, ?Schule, Sport

- Öffentlichkeitsarbeit

 

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Diese Arbeitskreise bereiten Stellungnahmen des Seniorenrates zu Magistratsanträgen und Stadtverordnetenvorlagen vor, die seine Vertreterinnen und Vertreter in die Beratungen der Stadtverordneten-Ausschüsse einbringen.

Aus aktuellem Anlass kann der Seniorenrat weitere Arbeitskreise bilden.

Zur Vorbereitung von Projekten und Veranstaltungen werden temporäre Arbeitskreise gebildet, denen auch Nichtmitglieder des Seniorenrates angehören können.

§ 4 Vertretung des Seniorenrates

Die Vorsitzende vertritt den Seniorenrat in allen Belangen nach außen. Sie ist dabei an die Beschlüsse des Seniorenrates gebunden. Im Verhinderungsfall wird sie von einem der beiden Stellvertreter vertreten.

Der Seniorenrat wählt aus seiner Mitte je eine Vertreterin / einen Vertreter in die Ausschüsse der Stadt Offenbach und entsendet aus seiner Mitte Vertreterinnen / Vertreter in die Kommissionen.

§ 5 Niederschrift

Über jede Sitzung wird eine Niederschrift angefertigt, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten muss, sowie Ort, Zeitpunkt und Dauer der Sitzung. Der Niederschrift wird eine Anwesenheitsliste beigefügt, die alle Anwesenden handschriftlich unterzeichnet haben.

Die / der Vorsitzende und die / der Schriftführer / Schriftführerin unterzeichnen die Niederschrift. Zu Beginn einer Sitzung ist die Niederschrift der vorausgegangenen Sitzung zu genehmigen. Die Niederschrift ist im Anschluss an die Sitzung zeitnah zu versenden.

§ 6 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung kann mit den Stimmen von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenrates geändert werden.

Diese Geschäftsordnung tritt am 08.01.2014 in Kraft. Zuletzt geändert am 14.07.2016.

Emma Gros   Karl-Hans Dick       Wolfgang Reuter

Vorsitzende stellv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender

19.7.16 UK

Leitbild entwickelt 27.Nov.2017

Seniorenrat der Stadt Offenbach

Leitbild – so entwickelt in dem zweiten Workshop zur Leitbildentwicklung am 27. November 2017

Wir wollen, dass alle Menschen bis ins hohe Alter in ihrem vertrautem Umfeld leben können, würdevoll, selbstbestimmt, frei von Sorgen und Not. Wir sind stolz auf die Buntheit und Vielfalt in unserer Stadt. Wir wollen das Zusammenleben aller gesellschaftlichen Gruppen fördern.

Wir wollen für ältere Menschen die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wir wollen das Verständnis zwischen Jung und Alt verbessern. Wir wollen auf die Probleme und Bedürfnisse von älteren Menschen aufmerksam machen.

Wir fordern seniorengerechte Wohnungen – bezahlbar und barrierefrei –, sichere Altenwege, öffentliche Toiletten in der Innenstadt und Seniorenbänke im öffentlichen Raum. --

Um diese Forderungen durchzusetzen, braucht Offenbach eine*n Seniorenbeauftragte*n und eine Koordinierungsstelle für die offene Seniorenarbeit.

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